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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2016 - 11 N 132.16   

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https://dejure.org/2016,48986
OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2016 - 11 N 132.16 (https://dejure.org/2016,48986)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.12.2016 - 11 N 132.16 (https://dejure.org/2016,48986)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2016 - 11 N 132.16 (https://dejure.org/2016,48986)
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  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2016 - 11 N 132.16
    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils liegt vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2016 - 11 N 132.16
    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils liegt vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 10.12

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Anwendungsgebiet; Indikation;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2016 - 11 N 132.16
    Denn dies ist nur dann erforderlich, wenn - wofür vorliegend nichts ersichtlich ist - besondere Umstände eine Verfristung nahelegen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 10.12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2016 - 11 N 132.16
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht eine einen längeren Zeitraum betreffende und umfassendere aufenthaltsrechtliche Prognoseentscheidung zu treffen, die über die von den Justizvollzugsbehörden zu treffende vollzugsplanungsrechtliche Beurteilung mit Blick vor allem auf eine vorzeitige Haftentlassung hinausgeht (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris Rz. 19 betreffend strafgerichtliche Prognoseentscheidungen im Rahmen des § 57 StGB).
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